Betriebsräte sollten die Arbeitsstättenverordnung im Blick behalten

Arbeitsschutz ist im betrieblichen Kontext unerlässlich, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz dienen als Rechtsgrundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz, doch auch die Arbeitsstättenverordnung spielt eine zentrale Rolle. Betriebsräte haben eine wichtige Aufgabe, um sicherzustellen, dass die Regelungen befolgt werden.

1. Arbeitsstättenverordnung:

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist ein zentrales Regelwerk im deutschen Arbeitsschutzrecht, welches darauf abzielt, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten sicherzustellen. Sie ist integraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und bildet zusammen mit dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz die rechtliche Basis für den betrieblichen Arbeitsschutz.

Ziele und Geltungsbereich

Die Arbeitsstättenverordnung setzt Mindeststandards, um Gesundheitsgefahren und Unfallrisiken am Arbeitsplatz vorzubeugen und eine humane Gestaltung der Arbeitsumgebung zu fördern. Sie gilt für alle Arbeitsstätten, d.h. Orte, an denen Arbeitnehmer ihre Tätigkeit verrichten, einschließlich Büros, Werkstätten, Baustellen und ähnlichen Orten.

Kernbestandteile und Anforderungen

  1. Raumgestaltung und -ausstattung: Die ArbStättV legt fest, dass Arbeitsräume ausreichend groß und ergonomisch gestaltet sein müssen. Sie müssen auch gut belichtet und belüftet sein, um eine angenehme Arbeitsatmosphäre zu schaffen.
  2. Sanitäre Einrichtungen: Arbeitgeber müssen ausreichend Toiletten, Waschgelegenheiten und Umkleideräume zur Verfügung stellen. Diese müssen sauber und in einem guten Zustand sein.
  3. Sicherheitsanforderungen: Arbeitsstätten müssen mit den notwendigen Sicherheitseinrichtungen wie Erste-Hilfe-Material und Feuerlöschern ausgestattet sein. Fluchtwege und Notausgänge müssen klar gekennzeichnet und stets zugänglich sein.
  4. Lärm- und Vibrationschutz: Es sollen Maßnahmen getroffen werden, um die Beschäftigten vor übermäßigem Lärm und Vibrationen zu schützen, die langfristige Gesundheitsschäden verursachen können.
  5. Arbeitsmittel und Maschinen: Arbeitsmittel und Maschinen müssen sicher und ergonomisch sein und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Sie müssen regelmäßig gewartet und überprüft werden, um Unfälle zu vermeiden.

Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Gemäß der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen vornehmen. Diese Beurteilung soll Risiken und Gefahren für die Beschäftigten identifizieren und Maßnahmen zur Vermeidung derselben festlegen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber zusammen mit den Arbeitnehmern und ihren Vertretern sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten an der Entwicklung und Umsetzung dieser Maßnahmen arbeiten.

 

2. Rolle der Betriebsräte

Betriebsräte haben das Recht und die Pflicht, darauf hinzuwirken, dass die Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz einhalten. Sie sollen auch darauf achten, dass die Arbeitnehmer ihrerseits die festgelegten Sicherheitsvorschriften befolgen.

Maßnahmen zur Durchsetzung der Arbeitsstättenverordnung

  1. Regelmäßige Kontrollen: Betriebsräte sollten in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern regelmäßige Kontrollen der Arbeitsstätten durchführen, um die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung sicherzustellen.
  2. Aufklärung: Sie können Informationsveranstaltungen (z. B. die regelmäßigen Betriebsversammlungen) organisieren, um die Mitarbeiter über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären und das Bewusstsein für Sicherheit am Arbeitsplatz zu schärfen.
  3. Mitbestimmung und Beratung: Bei der Planung und Gestaltung von Arbeitsstätten haben Betriebsräte ein Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte (§§ 90, 87 Abs. 1 Nr. 7, 89 BetrVG). Sie sollten diese Recht nutzen, um sicherzustellen, dass die Arbeitsstätten den Vorschriften entsprechen und ein sicherer und gesundheitsfördernder Arbeitsplatz gewährleistet ist.
  4. Mängelmeldungen: Bei festgestellten Mängeln sollten Betriebsräte umgehend Abhilfe verlangen und dabei mit den zuständigen Arbeitsschutzbehörden zusammenarbeiten, soweit der Arbeitgeber selbst untätig bleiben sollte.
  5. Dokumentation und Überwachung: Die systematische Dokumentation von Arbeitsschutzmaßnahmen und eventuellen Vorfällen ist wichtig für die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen und kann bei Bedarf als Nachweis dienen.

3. Fazit

Die Arbeitsstättenverordnung ist ein wesentliches Instrument, um ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Betriebsräte spielen eine entscheidende Rolle bei der Überwachung und Durchsetzung dieser Verordnung und tragen somit maßgeblich zum Wohlergehen der Arbeitnehmer bei. Durch aktive Beteiligung, fortwährende Überwachung und Aufklärung können Betriebsräte dazu beitragen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen ihre Pflichten im Bereich Arbeitsschutz erfüllen, und somit eine positive und gesunde Arbeitskultur fördern.

Arbeitssicherheit