Betriebsräteversammlung – Pflicht mit Schnitzel?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

jetzt im Frühling geht es wieder los: Die alljährliche Betriebsräteversammlung steht bevor. Böse Zungen lästern hinter vorgehaltener Hand despektierlich über die „Pflichtveranstaltung mit Schnitzel“, an der qua Gesetz nur der auserlesene Kreis von Betriebsratsvorsitzenden und deren Stellvertreter:innen sowie die Mitglieder der Betriebsausschüsse teilnehmen dürfen. 

Dabei hat gerade diese Veranstaltung das Potenzial, im Sinne der Mitbestimmung die Unternehmenskultur und die Zukunft des Unternehmens mitzugestalten. Es stehen wichtige Punkte auf der Tagesordnung:

Der Gesamtbetriebsrat erstattet seinen Tätigkeitsbericht und die Geschäftsleitung berichtet über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, das Personal- und Sozialwesen einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Unternehmen, der Integration ausländischer Beschäftigter sowie über Fragen des Umweltschutzes, soweit dadurch nicht Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden. So steht es im Betriebsverfassungsgesetz.

Die Agenda der Betriebsräteversammlung ist also klar strukturiert. Trotzdem könnt ihr zusätzliche Akzente setzen, indem ihr ein Rahmenprogramm gestaltet. Entscheidend ist, welche Botschaften ihr stellvertretend für die Arbeitnehmer:innen in eurem Betrieb setzen wollt. Was habt ihr der Unternehmensleitung mitzuteilen? Und was habt ihr euch untereinander aus den einzelnen Gremien heraus zu sagen?

Wenn ihr Fragen habt, wie ihr methodisch am besten vorgehen könnt, damit eure Betriebsversammlung auf Arbeitnehmer- wie auf Arbeitgeberseite alle Sinne sinnvoll berührt, helfe ich euch gerne weiter.

Wissen wächst, wenn wir es teilen!

Eure Chriska